FAQs
Die osteopathische Behandlung in der Schwangerschaft erfolgt mit sehr sanften, individuell angepassten manuellen Techniken. Dabei werden sowohl die jeweilige Schwangerschaftsphase als auch die körperlichen Veränderungen berücksichtigt.
Osteopathische Begleitung ersetzt keine ärztliche Betreuung, sondern kann diese ergänzen.
Wir tauschen uns auf Deinen Wunsch und mit Deinem Einverständnis gerne mit Deiner GynäkologIn oder Hebamme aus.
Viele Frauen nehmen in der Schwangerschaft körperliche Veränderungen, Spannungen oder ein verändertes Körpergefühl wahr. In der osteopathischen Begleitung steht eine ganzheitliche Betrachtung im Vordergrund. Ziel ist es, mögliche funktionelle Zusammenhänge zu erfassen und den Körper mit gezielten manuellen Techniken achtsam zu begleiten.
Ob eine osteopathische Begleitung in deiner individuellen Situation sinnvoll ist, klären wir gerne im persönlichen Gespräch.
Eine osteopathische Begleitung kann in unterschiedlichen Phasen der Schwangerschaft sinnvoll sein. Die Behandlung wird dabei an das jeweilige Trimester sowie an die individuellen körperlichen Veränderungen angepasst.
Ob und ab welchem Zeitpunkt eine osteopathische Behandlung für dich geeignet ist, hängt von Deiner persönlichen Situation ab und wird im persönlichen Gespräch geklärt.Befindet sich eine Frau im ersten Trimester der Schwangerschaft, klären wir in der Regel im Vorfeld telefonisch, ab wann eine osteopathische Begleitung individuell sinnvoll ist.
Osteopathie ergänzt die gynäkologische Versorgung sowie die Betreuung durch deine Hebamme. Auf Wunsch tauschen wir uns gerne mit Deinen betreuenden Fachpersonen aus.
Fragen zu Osteopathie & Schwangerschaft
Viele Frauen suchen nach der Geburt Unterstützung, wenn sie unter körperlichen Veränderungen (z.B. Blasensenkungen) oder muskulären Spannungen leiden. In der osteopathischen Behandlung steht das individuelle Beschwerdebild im Mittelpunkt. Gemeinsam betrachten wir mögliche funktionelle Zusammenhänge, die zur aktuellen Situation beitragen könnten.
Bitte beachte, dass eine osteopathische Behandlung keine ärztliche Diagnostik oder Therapie ersetzt.
Nach der Geburt berichten viele Frauen von einem veränderten Körpergefühl. In der osteopathischen Behandlung geht es darum, Deinen Körper ganzheitlich zu betrachten und Dich auf deinem individuellen Weg mit gezielten manuellen Techniken zu begleiten und auf Spannungen oder Bewegungseinschränkungen einzugehen.
Ob eine osteopathische Begleitung für Dich sinnvoll ist, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch vorab.
Eine osteopathische Behandlung von Frauen im Wochenbett (in der Regel bis acht Wochen nach der Geburt) ist Heilpraktiker*innen nur mit ärztlicher Verordnung oder auf ausdrückliche Empfehlung der betreuenden Hebamme erlaubt.
Diese gesetzliche Regelung stellt sicher, dass die medizinische Primärversorgung in dieser sensiblen Phase nicht umgangen wird – und das ist auch uns als osteopathisch arbeitenden Heilpraktikerinnen ein wichtiges Anliegen.
Das Wochenbett ist eine besonders geschützte Zeit, in der es Raum braucht für Rückzug, Regeneration und individuelle Stabilisierung. Wir achten diesen Schutz bewusst und arbeiten ergänzend – mit dem Ziel, dich achtsam und im Einklang mit deiner medizinischen Betreuung zu begleiten.
Wenn Dir die ärztliche Empfehlung für Osteopathie oder die Anweisung deiner Hebamme schriftlich vorliegt, begleiten wir dich gerne osteopathisch.
Fragen zu Osteopathie nach der Geburt
Das ist abhängig davon, wie du versichert bist. Alle Informationen zum Thema Kosten findest du hier.
Ja, viele Frauenärztinnen stellen auf Wunsch eine formlose ärztliche Bescheinigung aus, wenn sie eine osteopathische Behandlung für sinnvoll halten - zum Beispiel zur Unterstützung des allgemeinen körperlichen Wohlbefindens, etwa nach der Geburt oder bei funktionellen Beschwerden im Beckenbereich.
Diese Bescheinigung ist bei vielen gesetzlichen Krankenkassen Voraussetzung dafür, dass ein Teil der Behandlungskosten anteilig erstattet wird.
Wichtig zu wissen:
Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und ihre Wirksamkeit ist nicht in allen Anwendungsbereichen wissenschaftlich gesichert. Eine ärztliche Empfehlung ersetzt auch kein Kassenrezept, sondern dient lediglich der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Schildere Deine Symptomatik deinem Arzt, bei dem Du gerade in Behandlung bist und er/sie wird medizinisch begründet entscheiden, ob osteopathische Behandlungen sinnvoll sein können.
Meist ist die Fachrichtung der Ärztin auf dem formlosen Empfehlungsschreiben oder Rezept für die Krankenversicherung nicht ausschlaggebend für die Kostenerstattung osteopathischer Behandlungen.
Häufig empfehlen HausärztInnen, GynäkologInnen, OrthopädInnen, KinderärztInnen oder auch ZahnärztInnen osteopathische Behandlungen.
Wenn du bei der TK versichert bist, kannst du deine Rechnung für eine osteopathische Behandlung ganz einfach einreichen - entweder über die TK-App oder das Online-Kundenportal.
So funktioniert's:
1. Voraussetzung für die Erstattung durch die TK ist eine vorliegende ärztliche Verordnung für Osteopathie.
2. Nach Deinem Termin erhältst Du unsere Rechnung in PDF Format passwortgeschützt per Mail.
3. Reiche Deine Rechnung gemeinsam mit der ärztlichen Empfehlung über die TK-App oder den TK-Kundenbereich online ein.
4. Die TK überweist dir den erstattungsfähigen Anteil direkt auf dein Konto (aktuell bis zu 40€ je Termin, max. 3 Sitzungen pro Jahr - Stand 2026).
Tipp: Bewahre die ärztliche Verordnung und die Originalrechnung gut auf - die TK kann sie im Einzelfall anfordern.
Fragen zur Kostenerstattung von Osteopathie
Die osteopathische Behandlung von Kindern erfolgt mit sehr sanften, altersgerechten manuellen Techniken. Die Behandlung wird individuell an das jeweilige Alter und die Bedürfnisse des Kindes angepasst. Mehr Infos zu unserem osteopathischen Behandlungsansatz für Babys und Kinder findest Du hier.
Osteopathische Begleitung ersetzt keine schulmedizinische Versorgung, sondern kann diese ergänzen.
Eine osteopathische Begleitung kann Kinder in unterschiedlichen Entwicklungsphasen unterstützen. Ob und ab welchem Alter eine osteopathische Behandlung sinnvoll ist, klären wir individuell im persönlichen Gespräch.
Eine osteopathische Behandlung ersetzt keine kinderärztliche Diagnostik oder Therapie.
Ob eine ärztliche Verordnung erforderlich ist, hängt von den gesetzlichen Vorgaben ab. Für die Kostenerstattung durch viele gesetzliche Krankenkassen ist eine ärztliche Empfehlung Voraussetzung.
Wir empfehlen, dies vorab mit der behandelnden Kinderärztin oder dem Kinderarzt zu klären.
Fragen zu Kinderosteopathie
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Uns ist Qualität wichtig

Uns ist wichtig, dass Du Dich bei uns nicht nur gut aufgehoben, sondern auch fachlich kompetent begleitet fühlst. Deshalb sind wir Mitglied im hpO und VOD.
Beide Berufsvertretungen setzen sich für Qualität, Transparenz und kontinuierliche Weiterbildung in der Osteopathie ein. So bleiben wir für Dich fachlich und berufspolitisch auf dem neuesten Stand.
